Einspruch Exklusiv : Wer schweigt, spendet – und das wäre richtig so

Der Bundestag debattiert die Widerspruchslösung bei der Organspende. Es wäre eine rechtlich mögliche, ethisch legitime – und im Ergebnis empfehlenswerte Reform.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden Mittwoch darüber debattieren, was richtig ist: eine Regelung, nach der im Todesfall grundsätzlich jeder als Organspender gelten würde, der nicht vorher widersprochen hat. Oder genau das Gegenteil, die aktuelle Rechtslage: Wer sich nicht zum Organspender erklärt hat, der ist grundsätzlich auch keiner. Nur der Weg unterscheidet sich: Das sogenannte Nudging im Sinne eines Opt-out – oder andererseits das aktive Bekenntnis zur Spende, für die das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und auch die Information für die Notwendigkeit erhöht werden soll.
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