F.A.Z. Premium Einspruch

Einspruch Exklusiv :
Wer schweigt, spendet – und das wäre richtig so

Gastbeitrag
Von
Frank Ulrich Montgomery
,
Peter Schallenberg
,
Gregor Thüsing
Lesezeit:
Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Organentnahme nur möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat, etwa durch einen Organspendeausweis.
Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Organentnahme nur möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat, etwa durch einen Organspendeausweis.AFP

Der Bundestag debattiert die Widerspruchslösung bei der Organspende. Es wäre eine rechtlich mögliche, ethisch legitime – und im Ergebnis empfehlenswerte Reform.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden Mittwoch darüber debattieren, was richtig ist: eine Regelung, nach der im Todesfall grundsätzlich jeder als Organspender gelten würde, der nicht vorher widersprochen hat. Oder genau das Gegenteil, die aktuelle Rechtslage: Wer sich nicht zum Organspender erklärt hat, der ist grundsätzlich auch keiner. Nur der Weg unterscheidet sich: Das sogenannte Nudging im Sinne eines Opt-out – oder andererseits das aktive Bekenntnis zur Spende, für die das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und auch die Information für die Notwendigkeit erhöht werden soll.

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