Einspruch Exklusiv : Das Geschlecht sollte mehr als Selbstdefinition sein
Einspruch Exklusiv :

Die Bundesregierung möchte das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Individuelle Wünsche sollten für den rechtlichen Umgang mit dem Geschlecht nicht der alleinige Maßstab sein. Ein Gastbeitrag.
Lässt sich der personenstandsrechtliche Geschlechtseintrag künftig auf simple Art und Weise ändern? Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dann soll dies durch bloße Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich sein. Einer Begründung soll es nicht bedürfen, die bloße Selbstauskunft vielmehr genügen. Dazu sieht der Koalitionsvertrag der Ampelparteien die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und seine Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz vor.
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