Informationsfreiheit : Was hat der Staat zu verbergen?
Informationsfreiheit :

Seit zwanzig Jahren gilt das Informationsfreiheitsgesetz. Das Regelwerk versprach Transparenz und Kontrolle. Hat es die Erwartungen erfüllt?
Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft getreten. Die Grundnorm des Gesetzes bestimmt: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“ Als „amtliche Information“ bezeichnet das IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Nicht dazu gehören „Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen“ (etwa bloße „Gedächtnisstützen“).
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