Hochschulförderung :
Die Mehrheit soll entscheiden und nicht der Konsens

Von
Joachim Nettelbeck
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Die durch den Föderalismus bedingte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern könnte in der Hochschulförderung eine Grundgesetzänderung nötig machen.
Die durch den Föderalismus bedingte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern könnte in der Hochschulförderung eine Grundgesetzänderung nötig machen.dapd

Die Föderalismusreform hat im Bereich der Hochschulen versagt, jetzt wird neu verhandelt: Was wäre eine angemessene Verfassungsänderung?

Die Föderalismusreform 2006 sollte die Demokratie stärken. Die politischen Verantwortungen sollten klarer hervortreten, Mischfinanzierungen entflochten und Zustimmungsrechte des Bundesrates reduziert werden. Der zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Kompromiss zur Kooperation in der Forschung ist in Bezug auf die Hochschulen nach Ansicht aller Beteiligten nicht optimal geraten. Deshalb soll die Reform nun wieder teilweise rückgängig gemacht werden, das sogenannte Kooperationsverbot gelockert werden. Das entsprechende Gesetz zur Änderung von Art. 91 b des Grundgesetzes stand gerade zur Beratung in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.

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