Berufungsgericht in Luxemburg :
Mildere Strafen für „Luxleaks“-Whistleblower

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Einer der Angeklagten, Antoine Deltour, spricht mit seinem Anwalt (links).
Einer der Angeklagten, Antoine Deltour, spricht mit seinem Anwalt (links).AFP

Zwei ehemalige Wirtschaftsprüfer hatten Steuerdeals zwischen den Luxemburger Behörden und Großkonzernen publik gemacht. Einem der beiden drohte gar eine Haftstrafe. Nun fällt das Urteil milder aus.

Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch im vergangenen Jahr verurteilt worden.

Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht. Nutznießer waren unter anderen die Apple, Amazon und McDonald's.

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Das Berufungsgericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1000 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20.000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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