Ärger mit Kontrolle durch die Gerichte : Firmen fordern von Politik und Justiz Vertragsfreiheit
Viele Unternehmen fühlen sich von den deutschen Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen gegängelt. Nicht selten flüchten sie deshalb vor den hiesigen Gerichten ins Schweizer Recht, um sich die gewünschte Vertragsfreiheit gegenüber Geschäftskunden und Zulieferern zu sichern. Auch Anwälte fürchten um den Rechts- und Wirtschaftsstandort. Der Bundestag soll nun eine Reform auf den Weg bringen.
Wenn der Mittelständler Nordex für 2,5 Millionen Euro eine seiner Windkraftanlagen verkauft, vereinbart er im Vertrag jedes Mal eine Höchstgrenze für den Fall, dass die Rotorenblätter stillstehen. "Ob der Wind weht oder die Rotorenblätter vereisen, haben wir schließlich nicht zu vertreten", sagt Chefjustitiarin Anke Frankenberger. Doch mittlerweile haben eine Reihe von Betreibergesellschaften Klagen eingereicht, weil sie nach einem Betriebsausfall einen höheren Vermögensschaden geltend machen wollen. In erster Instanz hat das Unternehmen bislang jeden dieser Prozesse verloren, weil die Gerichte in dieser Vertragsklausel einen Verstoß gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sehen. "Da werden Investitionen von jeweils 2,5 Millionen Euro getätigt - und dann beruft man sich auf Vorschriften, die ihren Ursprung im Verbraucherschutz haben", klagt die Juristin.





