Urteil des EU-Gerichts : EU-Kommission gab zu wenig Informationen über Corona-Impfstoff-Kauf

Die Brüsseler Behörde habe im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Das Urteil kann angefochten werden.
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.





