Urteil des EU-Gerichts :
EU-Kommission gab zu wenig Informationen über Corona-Impfstoff-Kauf

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Ein Mitarbeiter zieht im Impfzentrum Mainz eine Spritze mit Corona-Impfstoff auf.
Ein Mitarbeiter zieht im Impfzentrum Mainz eine Spritze mit Corona-Impfstoff auf.dpa

Die Brüsseler Behörde habe im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Das Urteil kann angefochten werden.

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

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