Verstoß gegen Datenschutz : Arbeitnehmer dürfen Schadensersatz verlangen

Ein Unternehmen in Baden-Württemberg muss einem Beschäftigten Schadensersatz zahlen, weil es personenbezogene Daten unbefugt weitergegeben hat. Der Fall gelangte vor das höchste deutsche Arbeitsgericht.
Arbeitnehmer können in bestimmten Fällen auf Schadenersatz pochen, wenn ihr Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Baden-Württemberg, in dem es um Daten für einen Test der cloudbasierte Software „Workday“ für die Personalverwaltung (8 AZR 209/21 ) ging. Dem Kläger wurden 200 Euro zugestanden sowie ein immaterieller Schaden durch den Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten.





