Verfassungsgericht : Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug

Das Klimaschutzgesetz des Bundes greift zu kurz. Das oberste deutsche Verfassungsgericht urteilt: Der Bund muss die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen konkretisieren. Umweltverbände und junge Klimaschützer jubilieren.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.).





