Arbeitsminister Heil : Verlängerung der Krisenkurzarbeit

Bis Ende Juni können Unternehmen nun weiterhin leichter Kurzarbeit beantragen, andere Corona-Sonderregeln gelten sowieso bis Ende des Jahres.
Betriebe können derzeit leichter staatlich geförderte Kurzarbeit beantragen als vor der Corona-Krise. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will diese gelockerten Zugangsregeln nun bis 30. Juni verlängern, damit sie nicht Ende März auslaufen. Das Bundeskabinett werde rechtzeitig eine entsprechende Änderungsverordnung beschließen, kündigte Heil am Freitag an. Normalerweise müssen Betriebe für mindestens ein Drittel ihrer Beschäftigten einen krisenbedingten Arbeitsausfall nachweisen, um Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Mit den Corona-Sonderregeln wurde diese Schwelle im vergangenen Jahr auf 10 Prozent gesenkt. Bedingung ist immer, dass die Beschäftigten der damit verbundenen Lohnkürzung zustimmen. Andere Sonderregeln gelten indessen ohnehin bis Jahresende. Dazu zählt eine erhöhte Förderung von bis zu 87 Prozent des regulären Nettolohns, falls die Kurzarbeit länger als drei Monate dauert. Zugleich dürfen Betriebe nun vorübergehend für bis zu 24 Monate Kurzarbeit nutzen, üblicherweise sind es bis zu zwölf.





