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Arbeitszeiterfassung : Der Frust mit der Stechuhr

Die Stechuhr in der Bundesagentur für Arbeit Bild: Jens Gyarmaty

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verwirrt viele Unternehmen. Arbeitgeber kritisieren eine „Goldgräberstimmung“ für Berater. Sie fordern eine Gesetzesreform und mehr Flexibilität.

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          Gewerkschafter haben die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeiterfassung als „überfällige“ Beiträge zu einem besseren Arbeitnehmerschutz begrüßt. Doch nach den Erfahrungen von Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, bewirkt die sogenannte Stechuhr-Rechtsprechung bisher vor allem eines: Sie habe „Anwaltskanzleien und Berater in Goldgräberstimmung versetzt“, berichtet Wolf, der im Hauptberuf Vorstandschef des schwäbischen Autozulieferers Elring-Klinger ist. „Diese ziehen nun durch die Lande und versuchen, die entstandene Unsicherheit in hohe Beraterhonorare umzumünzen.“

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Umso mehr sieht Gesamtmetall als Vertretung von 7000 Unternehmen der Me­tall- und Elektroindustrie nun die Ampelkoalition gefordert, eine beherzte Reform der gesetzlichen Arbeitsvorschriften anzupacken – um wieder Klarheit zu schaffen und zugleich Spielräume für eine flexible Arbeitsorganisation zu sichern.

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