Bundesverfassungsgericht : Prozess im Mordfall Frederike auf 2023 verschoben

Der mutmaßliche Täter war im Fall des Mordes an der Schülerin Frederike freigesprochen worden. Nun sollte er wegen eines neuen Gesetztes abermals vor Gericht gestellt werden. Ob das verfassungsgemäß ist, soll innerhalb von sechs Monaten entschieden werden.
Das Landgericht Verden wird sich frühestens im nächsten Jahr in einem neuen Prozess mit dem Mord an der Schülerin Frederike vor mehr als 40 Jahren beschäftigen. Ursprünglich sollte der Prozess bereits in diesem August starten, jedoch ist umstritten, ob der mutmaßliche Täter trotz Freispruchs in dem Fall ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden kann.
Fall könnte erneut aufgerollt werden
Mitte Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Freilassung des Mordverdächtigen aus der Untersuchungshaft angeordnet, bis über seine eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist (Az. 2 BvR 900/22).
Die Prüfung der Karlsruher Richter, ob das neue Gesetz verfassungsgemäß ist, werde innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Verden am Dienstag der dpa. Wenn sich die neue Regelung als verfassungsgemäß herausstellen werde, könne ein neuer Prozess gegen den Verdächtigen starten.
Wie der NDR berichtete, überprüft auch das Bundesjustizministerium die Gesetzesreform, dies sei noch nicht abgeschlossen.
Der Mann wird verdächtigt, die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben. 1983 war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar wurde er wieder verhaftet. Grundlage war die umstrittene Änderung der Strafprozessordnung, die kurz zuvor in Kraft getreten war. Mitte Juli kam er unter strengen Auflagen zunächst wieder auf freien Fuß.





