FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Gericht zur Corona-Notbremse :
Der Rechtsstaat wird umgebaut

Von
Oliver Lepsius
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Eine menschenleere Straße in der Marburger Altstadt während der nächtlichen Ausgangssperre im April 2021.
Eine menschenleere Straße in der Marburger Altstadt während der nächtlichen Ausgangssperre im April 2021.dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt. Die Entscheidung ist rechtsstaatlich fahrlässig und unklug. Ein Gastbeitrag.

Die mit der „Bundesnotbremse“ von April bis Juni 2021 verbundenen Grundrechtseingriffe waren verfassungsmäßig, entschied das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche. An zahlreichen Rechtsfragen hätte das Gesetz zumindest teilweise scheitern können, wenn nicht müssen. Doch Karlsruhe räumte alle Hürden beiseite. Die Tragfähigkeit der Gründe und die ihnen zugrundeliegende juristische Ar­beitstechnik bedarf genauer rechtswissenschaftlichen Analyse. Darum soll es hier nicht gehen. Das Gericht wollte mit seiner Entscheidung eine Orientierung geben, hatte Präsident Harbarth angekündigt. Mit dieser Orientierung müssen wir uns beschäftigen.

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