Bundeswehreinsatz im Inland :
Die Waffen der Richter

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Mit Robe und Barett: Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Mit Robe und Barett: Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhedpa

Über das Luftsicherheitsgesetz wird auch nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts weiter gestritten. Zur Geschichte einer jahrelangen Auseinandersetzung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz war sehr umstritten - nicht nur in Politik und Öffentlichkeit, sondern auch im Gericht. Es war die große Entscheidung des zurückhaltenden Verfassungsrichters Dieter Hömig aus dem Ersten Senat. Ein Paukenschlag: Die gesetzliche Ermächtigung zum Abschuss entführter Passagiermaschinen sei verfassungswidrig und nichtig, soweit unbeteiligte Menschen an Bord betroffen wären. Die Richter beriefen sich auf das Grundrecht auf Leben und die Menschenwürde: Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr „Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen“, so sei unter der Geltung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes „schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten.“

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