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Nach Anklage HSH-Manager kritisieren Staatsanwaltschaft

02.01.2012 ·  Die ehemaligen Bankvorstände weisen die Untreuevorwürfe zurück und bezeichnen das Vorgehen als politisch motiviert. Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Anklage, hält sich mit Details aber noch zurück.

Von Johannes Ritter, Hamburg
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Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat am Montag mitgeteilt, dass sie gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank Anklage erhoben hat. Damit bestätigte sie einen entsprechenden Bericht der F.A.Z. Den beiden früheren HSH-Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher und Hans Berger sowie den vier ehemaligen Vorständen Jochen Friedrich, Peter Rieck, Hartmut Strauß und Bernhard Visker wird schwere Untreue vorgeworfen im Zusammenhang mit einer verlustreichen Finanztransaktion aus dem Jahr 2007. Nonnenmacher und Friedrich sollen sich überdies der „unrichtigen Darstellung“ schuldig gemacht machen. Die Angeschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Zu den Details und Hintergründen der Anklage wollte sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag nicht äußern, da noch nicht alle Angeschuldigten die Zustellung der 600 Seiten starken Anklageschrift bestätigt hätten.

Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte die Ermittlungen im März 2009 durch eine Anzeige ins Rollen gebracht. Dass Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Landesbank 2008 mit Milliardenhilfen vor dem Aus bewahrt hätten und daher „am Rande des Staatsnotstands“ agierten, beruhe auf Fehlentscheidungen des Vorstands. Dieser hätte darauf achten müssen, dass letztlich der Steuerzahler für Verluste einzustehen habe. „Vor diesem Hintergrund waren ihm risikobehaftete Geschäfte, die spekulativen Charakter trugen, von vornherein verboten“, argumentierte Strate damals in seinem Schriftsatz für die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt misst der nun erfolgten Anklage der Staatsanwaltschaft zeitgeschichtliche Bedeutung zu: „Zum ersten Mal wird ein Bankvorstand aufgrund von Entscheidungen während der Finanzkrise strafrechtlich belangt“, sagte Strate der F.A.Z.

Mit einer komplizierten Finanztransaktion namens „Omega 55“ wollte der HSH-Vorstand Ende 2007 die risikogewichteten Aktiva in der Bilanz reduzieren, um so zum Bilanzstichtag auf eine bessere Eigenkapitalquote zu kommen. Das Kreislaufgeschäft mit der französischen Bank BNP Paribas kam die HSH aber teuer zu stehen. Infolge der Finanzmarktkrise waren Abschreibungen von rund 500 Millionen Euro erforderlich.

Die Kölner Anwälte von Rieck und Visker, Norbert Gatzweiler und Gaby Münchhalffen, wollen beim Landgericht Hamburg beantragen, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Rieck und Visker hätten bei ihrer damaligen Entscheidung allen finanzmarktspezifischen Anforderungen Rechnung getragen und die bankinternen Risikovorschriften beachtet, verteidigen Gatzweiler und Münchhalffen ihre Mandanten. Die spätere Krise der HSH sei nicht auf ihr Verhalten zurückzuführen. Zudem sei „Omega 55“ kein bankunübliches Geschäft gewesen.

Die Anwälte erheben ihrerseits schwere Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft: Die Ermittlungen seien politisch motiviert. Diesen Verdacht leiten sie aus dem Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem ersten Untersuchungsbericht ab, den eine polizeiliche Ermittlungsgruppe im Februar 2010 verfasst hatte. Darin kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass keinem ehemaligen Vorstand ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden könne, weil niemand seine Pflichten verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung jedoch nicht an und stellte eine neue Ermittlungsgruppe zusammen, die nun offensichtlich zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Dieses Vorgehen hält Münchhalffen für außerordentlich ungewöhnlich: „Ich habe noch nie erlebt, dass eine Ermittlungsgruppe ausgetauscht wurde“, sagte die Anwältin im Gespräch mit dieser Zeitung. Nach ihren Informationen haben die Hausdurchsuchungen, die das zweite Ermittlerteam im Frühjahr 2010 veranlasst hatte, keine neuen Erkenntnisse zutage gefördert. All dies rechtfertige den Schluss, dass die nunmehrigen Ermittlungen politisch motiviert seien.

Auch Wolfgang Prinzenberg, Strafverteidiger des ehemaligen Kapitalmarktvorstands Jochen Friedrich, weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Friedrich habe zu keinem Zeitpunkt zum Nachteil der HSH oder entgegen seinen gesetzlichen Verpflichtungen gehandelt. Prinzenberg warnte vor einer Vorverurteilung seines Mandanten: „Die Anklageerhebung ist lediglich der Auftakt eines wohl längeren Gerichtsverfahrens. Es wäre nicht das erste Mal in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte, dass voluminöse Vorwürfe einer Staatsanwaltschaft im Laufe der weiteren Verhandlungen in sich zusammenfallen.“ Der Anwalt weist darauf hin, dass die Omega-Transaktion seinerzeit von einer Ratingagentur mit der Bestnote AAA bewertet worden sei. Der später entstandene wirtschaftliche Schaden resultiere nicht aus einer angeblichen Pflichtverletzung der damaligen Vorstände, sondern aus der verfrühten Liquidation von „Omega 55“.

Die HSH Nordbank betonte, an einer lückenlosen Aufklärung der Vorgänge interessiert zu sein. „Wir werden in Abhängigkeit vom Verlauf des Verfahrens prüfen, welches weitere Vorgehen sich daraus für die Bank ergibt“, sagte ein Sprecher der Bank.

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Jahrgang 1964, Wirtschaftskorrespondent in Hamburg.

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