Einspruch exklusiv : Wie die Datentreuhand gelingen kann

Datentreuhänder können helfen, den Spagat zwischen dem Schutz von Daten und ihrem Einsatz für Wirtschafts- und Forschungszwecke zu meistern. Doch dazu müsste der Rechtsrahmen stimmen. Ein Gastbeitrag.
Die Datenökonomie betrachtet Daten nicht nur aus der datenschutzrechtlichen Perspektive, sondern ebenso als Wirtschaftsgut und will sie z.B. durch geeignete Analysen zur Aufdeckung von Zusammenhängen nutzen, die einen erheblichen gesellschaftlichen Mehrwert bedeuten können. Der Konzern Alibaba beispielsweise entwickelte einen Algorithmus, der schon im Februar 2020 in 96 Prozent der Fälle anhand von Computertomografie-Aufnahmen erkennen konnte, ob ein Patient oder eine Patientin an Covid-19 erkrankt ist. Für das Training des hier zum Einsatz kommenden Maschinenlernens wird allerdings eine große Zahl von Trainingsdaten benötigt – je mehr Daten aus umso mehr Quellen, desto besser. Datenteilen kann hier helfen, die zur Auswertung zur Verfügung stehenden Bestände zu vergrößern und die Auswertungsergebnisse damit im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu verbessern. Ein freiwilliges Datenteilen zwischen Unternehmen findet aber bislang in einem nur sehr begrenzten Umfang statt. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) halten 74,1% von über 500 befragten Unternehmen eine Datenweitergabe an andere Unternehmen für „nicht erwünscht“; unter den befragten Großunternehmen sind es sogar 77%. 85% der befragten Unternehmen sehen datenschutzrechtliche Grauzonen und 84% „Unklarheiten bezüglich der Nutzungsrechte an den Daten“ als ausschlaggebend für das nicht erfolgende Datenteilen (BDI Studie Datenwirtschaft in Deutschland, S. 40)
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