F.A.Z. Premium Einspruch

Einspruch exklusiv :
Augen auf im internationalen Rechtsverkehr

Von
Tilmann Hertel
Lesezeit:
dpa

Der BGH hat Unternehmen Schadensersatz zugestanden, wenn ihnen durch Prozesse vor unzuständigen Gerichten Kosten entstanden sind. Doch einige Fragen bleiben offen.

Im internationalen Rechtsverkehr steht es Unternehmen frei, das Vertragsrecht und auch den Gerichtsstand zu vereinbaren. Haben die Vertragsparteien deutsches Recht gewählt und die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart, kann die Klage vor einem unzuständigen amerikanischen Gericht zu Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verpflichten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden (Az. III ZR 42/19).

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