Einspruch exklusiv : Moralischer Imperialismus

Mit dem Lieferkettengesetz will Deutschland menschenrechtliche Standards, die selbst hierzulande nicht immer eingehalten werden, de facto weltweit verpflichtend machen. Das ist vermessen, und in der geplanten Form zum Scheitern verurteilt. Ein Gastbeitrag.
Am 3. März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den bereits angekündigten Regierungsentwurf eines deutschen Gesetzes über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Deutsche Unternehmen sollen in die Pflicht genommen werden, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sorgen. Bei Verstößen gegen die neuen Sorgfaltspflichten drohen empfindliche Bußgelder. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern soll das Gesetz 2023 in Kraft treten; für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern ab 2024.
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





