Klage von De-Cix : Nachrichtendienst darf weiter Daten von Internet-Knoten abzapfen

Der Bundesnachrichtendienst bedient sich seit Jahren an den Daten, die den weltweit größten Internetknoten De-Cix durchlaufen. Ein Gerichtsurteil hat ihm die Möglichkeit nun bestätigt.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt am Main abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.
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