"Vorgehen gegen Yukos nicht politisch"

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Mü. Frankfurt, 20. September. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Auflösung des russischen Ölkonzerns Yukos nicht für politisch motiviert. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Steuerverfahren, die zur Zahlungsunfähigkeit ...

Mü. Frankfurt, 20. September. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Auflösung des russischen Ölkonzerns Yukos nicht für politisch motiviert. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Steuerverfahren, die zur Zahlungsunfähigkeit des Konzerns und dessen Auflösung 2007 geführt hatten, vom russischen Staat missbraucht worden seien, "um das Unternehmen zu zerstören und alle Aktiva des Konzerns unter seine Kontrolle zu bringen". Die Steuerschulden des Konzerns seien das Ergebnis legitimer Verfahren der russischen Regierung gewesen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die rechtlichen Bestimmungen dazu seien präzise und klar genug gewesen.

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