Schulverweigerer ziehen vor den Supreme Court
ceh. LOS ANGELES, 24. Juli. Nach der Weigerung eines amerikanischen Berufungsgerichts, ein weiteres Mal über den Asylantrag des Ehepaars Uwe und Hannelore ...
ceh. LOS ANGELES, 24. Juli. Nach der Weigerung eines amerikanischen Berufungsgerichts, ein weiteres Mal über den Asylantrag des Ehepaars Uwe und Hannelore Romeike aus dem baden-württembergischen Bissingen zu verhandeln, zieht die Familie vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. „Der Fall ist noch lange nicht zu Ende. Wir sind fest davon überzeugt, dass auch dieser Familie alle Freiheiten zustehen, die dieses Land auszeichnen“, sagte Michael Farris, der Gründer der konservativen Organisation Home School Legal Defense Association (HSDLA). Das strenggläubige Ehepaar Romeike war vor fünf Jahren mit fünf Kindern nach Morristown (Tennessee) gezogen, um der Schulpflicht zu entgehen. Die evangelikalen Christen hatten ihre Kinder zuvor in Bissingen zu Hause unterrichtet, bis die Kinder von der Polizei zur Schule gebracht wurden. Aus Angst vor dem Entzug des Sorgerechts und Zwangsgeldern entschlossen sich der Musiklehrer und seine Ehefrau im August 2008 zur Auswanderung. Eineinhalb Jahre später gewährte ihnen ein amerikanisches Einwanderungsgericht Asyl. Die Einwanderungsabteilung des Washingtoner Justizministeriums und das Bundesberufungsgericht in Ohio erkannten das Verbot des Heimunterrichts dagegen nicht als politische oder religiöse Verfolgung an: Die deutsche Regierung gehe gegen alle Schulverweigerer gleich vor; die Aufforderung an die Familie Romeike, die Kinder zur Schule zu schicken, stelle daher keine Verletzung der Religionsfreiheit dar.





