Enger Spielraum für Leiharbeit

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Wie lang darf ein Arbeitnehmer zum Einsatz überlassen werden? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht seit der letzten Reform Ende 2011 vor, dass eine

Wie lang darf ein Arbeitnehmer
zum Einsatz überlassen werden? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht seit der letzten Reform Ende 2011 vor, dass eine Überlassung „vorübergehend“ ist. Dies wurde allerdings zum Teil als unverbindlicher Programmsatz aufgefasst. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht dieser Ansicht eine klare Absage erteilt und entschieden, dass eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung unzulässig ist (F.A.Z. vom 12. Juli; Az.: 7 ABR 91/11). Die Richter gaben dem Betriebsrat eines Entleihunternehmens recht, der seine Zustimmung zur Einstellung einer Leihkraft mit der Begründung verweigert hatte, diese werde nicht nur vorübergehend im Betrieb eingesetzt. Damit setzt sich der Trend fort, die Arbeitnehmerüberlassung zunehmend engen Schranken zu unterwerfen.

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