Blog | Das letzte Wort :
Freiwillige Selbstkontrolle

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Unternehmen reagieren nervös auf die anhaltende öffentliche Diskussion über Lohndrückerei durch Leiharbeit und Werkverträge. Viele Betriebe führen derzeit interne Revisionen durch. Könnte ja sein, dass sie fündig werden.

Das Urteil der Öffentlichkeit über Leiharbeit und Werkverträge ist schon seit geraumer Zeit bekannt: Einen anderen Zweck außer Lohndrückerei scheinen Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zu verfolgen. Die Notwendigkeit von flexiblen Reaktionsmöglichkeiten oder schlicht veränderte Produktionsprozesse spielen vor diesem Tribunal keine Rolle. Vor den deutschen Arbeitsgerichten dagegen ergibt sich mittlerweile ein durchaus differenziertes Bild: So mancher Arbeitgeber erlebt dort in der Tat  sein blaues Wunder. Seine bisher verfolgte Strategie aus Ignoranz über die geltende Rechtslage  und gnadenlosem Sparwillen fliegt ihm dort - zu recht - um die Ohren. Doch nicht jeder Werkvertrag, nicht jede Leiharbeit  wird von der Rechtsprechung genüsslich auseinandergenommen, in vielen Konstellationen sind sie sinnvoll und rechtmäßig.

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