Airbus und Air France : Staatsanwaltschaft fordert keine Verurteilung von Air France und Airbus
Im Prozess um den Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris 2009 mit 228 Toten hat die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung der Unternehmen gefordert.
Im Prozess um den Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten hat die französische Staatsanwaltschaft keine Verurteilung von Air France und Airbus gefordert. Sie begründete das damit, keine Schuld der Fluggesellschaft und des Flugzeugherstellers nachweisen zu können. Am Donnerstag endete der Prozess nach rund acht Wochen Verhandlung. Ein Urteil soll am 17. April des kommenden Jahres gefällt werden. Schon im August 2019 hatten Ermittlungsrichter das Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass es keine belastbaren Hinweise auf ein Fehlverhalten von Airbus oder Air France gebe, ehe das Pariser Berufungsgericht das Verfahren im Mai vergangenen Jahres neu aufrollte. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde von Angehörigen der Opfer zum Teil scharf kritisiert. Einige hatten am Mittwoch aus Protest den Gerichtssaal verlassen. Zu den Toten des schlimmsten Unfalls in der Geschichte von Air France zählen 28 Deutsche. In dem Prozess ging es um die Frage, ob Airbus und Air France ein Problem mit Geräten unterschätzt haben, die der Geschwindigkeitsmessung dienen. Die beiden Unternehmen betonten während des Prozesses, keine strafrechtlichen Fehler begangen zu haben.
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