Schadenersatz für Frauen : TÜV muss für fehlerhafte Brustimplantate zahlen

Zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Berufungsgericht in Frankreich ein neues Urteil gefällt: Der TÜV Rheinland trage eine Mitverantwortung, weil er die Prothesen für unbedenklich erklärt hatte.
Tausende Frauen können nach jahrelangem Streit um Schadenersatz für mangelhafte Brustimplantate nun auf Entschädigungen hoffen. Das Berufungsgericht in Paris verdonnerte den TÜV Rheinland, der die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) zertifiziert hatte, zu Schadenersatzzahlungen. Der TÜV habe fahrlässig gehandelt, begründete das Gericht am Donnerstag sein Urteil. Die Höhe und der Zeitpunkt der Entschädigungen müssen nach Angaben des Opferverbandes PIPA noch festgelegt werden. Es sei Schadensersatz von mehreren zehntausend Euro je Opfer beantragt worden, teilte PIPA mit. Eine Entscheidung werde im September erwartet.





