Niederlage für Bayer : EU-Gerichtshof bestätigt Verbot von Insektiziden

Die Luxemburger Richter halten an dem Urteil in erster Instanz fest. Damit muss Bayer Crop Science weiter auf die Verwendung bestimmter Neonicotinoide verzichten.
Der Europäische Gerichtshof hat das teilweise Verbot von bestimmten Insektiziden zum Schutz von Bienen bestätigt. Das Gericht wies am Donnerstag die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der damit die Entscheidung eines anderen EU-Gerichts kippen wollte. In erster Instanz hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) Teilverbote gegen sogenannte Neonicotinoide bestätigt.
Neben zwei Insektiziden von Bayer Crop Science war auch der Hersteller Syngenta betroffen. Nach der Feststellung des Gerichts genügten die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken für Bienen, um die Maßnahmen der EU-Kommission zu rechtfertigen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, bleibt es Sache der Hersteller, im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen. Bayer und Syngenta hätten nachweisen müssen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind.
Die Entscheidung fand 2018 große Beachtung. Die Kommission und viele EU-Mitgliedstaaten setzten sich daraufhin für ein Komplettverbot der Wirkstoffe im Freiland ein. Dieses wurde im April 2018 beschlossen.





