Belastung für eigentümer : Neuer Ärger mit der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer zieht neue verfassungsrechtliche Bedenken nach sich. Sind einige Kommunen zu weit gegangen?
Selten hat ein Gesetzesvorhaben in der Öffentlichkeit so lange so hohe Wellen geschlagen wie die Änderung der Grundsteuer. Im Mittelpunkt der Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des reformierten Grundsteuerrechts in Bund und Ländern stehen zum einen die Bewertung der Grundstücke durch die Finanzämter, zum anderen die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unlängst in einem viel beachteten Urteil zur Zulässigkeit unterschiedlich hoher Grundsteuer-Hebesätze ein neues Kapitel aufgeschlagen, das Gemeinden wie Grundstückseigentümer nicht nur in Nordrhein-Westfalen noch beschäftigen dürfte.
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