FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Debatte um Arbeitszeit :
Gibt es die Parallelwelt der Minijobber?

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Prekäre Arbeit? Viele Minijobber arbeiten in der Gastronomie.
Prekäre Arbeit? Viele Minijobber arbeiten in der Gastronomie.dpa

Die Teilzeit-Debatte hat das Arbeitsmodell der Minijobs in den Fokus gerückt. Was als Übergang gedacht war, habe eine „Parallelwelt der Arbeit“ geschaffen, schrieb der Arbeitnehmerflügel der CDU jüngst. Stimmt das?

Worum geht es genau?

Ob eine Beschäftigung als Minijob gilt oder nicht, wird vor allem am Lohn ­festgemacht. Liegt der Verdienst regelmäßig unter einer bestimmten Schwelle, der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze, spricht man von einem Minijob. Derzeit sind es 603 Euro im Monat beziehungsweise 7236 Euro im Jahr. Aber diese Beträge werden sukzessive steigen. Denn seit Herbst 2022 ist die Verdienstgrenze an den geltenden Mindestlohn gekoppelt. Erhöht er sich, steigt die Minijobgrenze automatisch. Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten darf, ohne aus dem Raster zu fallen, hängt also maßgeblich vom Stundenlohn ab. Geht man vom Mindestlohn aus, wären das 43,38 Stunden im Monat, etwa zehn je Woche. Für Saisonarbeiter zum Beispiel gibt es eine Alternative ohne Verdienstgrenze, aber mit Zeitbegrenzung. Minijobber müssen kaum Sozialabgaben zahlen, lediglich in die Rentenversicherung. Lassen sie sich davon befreien, erhalten sie ihren Bruttolohn netto.

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