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Lohnunterschiede : Frauen erhalten im Durchschnitt 18 Prozent weniger in der Stunde als Männer

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Der durchschnittliche Stundenlohn unterscheidet sich zwischen Männern und Frauen. Bild: Lucas Bäuml

Der Stundenlohn von Frauen liegt nach einer neuen Untersuchung im Durchschnitt niedriger als der Stundenlohn von Männern. Der Unterschied ist geringer als vor 15 Jahren.

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          Frauen verdienen in Deutschland knapp ein Fünftel weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie erhielten im vergangenen Jahr durchschnittlich 20,05 Euro pro Stunde und damit 4,31 Euro oder 18 Prozent weniger als Männer (24,36 Euro), wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte.

          Wegen einer geänderten Methodik lasse sich die Entwicklung nicht direkt mit den Vorjahren vergleichen. Im langfristigen Vergleich sank der geschlechterspezifische Lohnabstand („Gender Pay Gap“) aber: Zu Beginn der Erhebung 2006 machte er noch 23 Prozent aus. In Ostdeutschland liegt der Verdienstunterschied aktuell mit sieben Prozent weit unter dem im Westen mit 19 Prozent.

          Die Unterschiede sind den Angaben zufolge vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. „Zum anderen arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht“, so die Statistiker. Mit diesen Faktoren ließen sich insgesamt 63 Prozent des Lohnunterschieds erklären.

          Die verbliebenen 37 Prozent „können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden“, hieß es. Auch bei vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie bleibt demnach noch ein Verdienstunterschied: Dieser bereinigte „Gender Pay Gap“ wird auf sieben Prozent beziffert.

          „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden - etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen“, so das Statistische Bundesamt. Der bereinigte „Gender Pay Gap“ sei daher „als 'Obergrenze' für Verdienstdiskriminierung zu verstehen“.

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