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Wer zahlt wie viel? : Auf dem Weg zur neuen Weltsteuerordnung

Verhandelt für Deutschland: Finanzminister Olaf Scholz Bild: dpa

Die Industrieländer streiten hart darüber, wie die Gewinne von Unternehmen aufzuteilen sind – und wo welche Steuern fällig werden. Eine wichtige Frage ist aber nach wie vor unbeantwortet.

          2 Min.

          Die Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte in der Welt gehen in die Verlängerung. 137 Länder, die unter dem Dach der Industrieländerorganisation OECD nach einer Lösung suchen, haben sich in  wichtigen technischen Punkten verständigt.

          Manfred Schäfers
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Aber die zentrale Frage ist nach wie vor unbeantwortet, welche Konzerne unter die Neuregelung fallen sollen. „Wir sind an der Zielgeraden, vielleicht sogar auf der Zielgeraden. Aber wir haben die Lösung noch nicht.“ Mit diesen Worten umschreibt Achim Pross, der in Paris die OECD-Abteilung „Internationale Zusammenarbeit und Steuerverwaltung“ leitet, den Stand der Verhandlungen.  Bis Ende 2020 sollte eigentlich der neue Ansatz stehen. Nun peilt man Mitte 2021 an. Die Umsetzung würde ohnehin nochmals Jahre dauern.

          Knackpunkt ist, ob künftig nur Digitalkonzerne wie  Google, Apple, Facebook und Amazon (für die sich das Kürzel Gafa eingebürgert hat) unter die Neuregelung fallen oder auch die Anbieter von Konsumgütern – was immer man darunter versteht: Das könnte von Autos bis zu Handtaschen reichen.

          „Darüber sind sich die Mitgliedstaaten noch nicht einig“, berichtet Pross. Aus  Sicht Washingtons sei klar, dass man  keine Lösung akzeptiere, bei der es ausschließlich um amerikanische Digitalkonzerne gehe.

          Digitalsteuer als Drohung

          Bisher knüpft das Recht eines Landes, Gewinne zu besteuern, an Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in ihren Grenzen an. Weil Digitalkonzerne wie Google fast überall tätig sein können, ohne dort präsent zu sein, wächst vielfach der politische Druck, solche Unternehmen mit ihren gigantischen Gewinne im eigenen Land zu besteuern.

          Einige Staaten  wie Frankreich, England und Italien haben schon einseitig Konzepte für eine Digitalsteuer erarbeitet, auch die Europäische Union will so etwas  einführen, wenn die internationalen Verhandlungen scheitern sollten. Amerika droht für diese Fälle mit Zoll-Gegenschlägen.

          Paris hat nicht zuletzt aus diesem Grund die Erhebung seiner Digitalsteuer, die vor allem die amerikanischen Konzerne trifft, ausgesetzt – allerdings nur bis zum Jahresende. Das lässt erahnen, wie viel politische Brisanz in den technisch anmutenden Steuerfragen steckt. 

          Das Konzept, über das in Paris oder zuletzt eben mit Hilfe von Videokonferenzen verhandelt wurde, steht auf zwei Säulen: Erstens sind neue Steuerrechte für „Marktstaaten“ geplant, in denen internationale Konzerne verkaufen, was sie woanders produzieren. Oder sie verkaufen beispielsweise Anzeigen aus dem Ausland auf deutschsprachigen Seiten im Internet. Zweitens wird an einer Mindestbesteuerung gearbeitet. Wenn eine Tochtergesellschaft eines Konzerns weniger als mit einem noch zu bestimmenden Satz belastet wird, könnte künftig der Fiskus im Land der Muttergesellschaft die Differenz einfordern oder den Abzug bestimmter Kosten verwehren.

          Die OECD hatte  Mehreinnahmen in der Größenordnung von 100 Milliarden Dollar in Aussicht gestellt, wenn die Reform tatsächlich zustande kommen sollte. Nach der aktuellen Abschätzung der Auswirkungen der ins Auge gefassten Änderungen kommt sie nun auf 50 bis 80 Milliarden Euro an zusätzlichem Körperschaftsteuer-Aufkommen je Jahr, wie Pross mitteilt. Das liegt vor allem an der Mindeststeuer.

          Amerika hat dieses Konzept schon einseitig verwirklicht. Wenn man das ebenfalls berücksichtigt („weil es letztlich parallel läuft“), kommt auf 60 bis 100 Milliarden Dollar, was ungefähr 4 Prozent des weltweiten Gewinnsteueraufkommens entspricht.

          Der OECD-Abteilungsleiter wirbt für die Vorteile der ausgearbeiteten Regelung: Man vermeide  eine Doppelbesteuerungen,  halte am Nettoprinzip fest und gebe den Unternehmen von Anfang an Rechtssicherheit, da ein Mechanismus zur Streitbelegung eingebaut sei. Alle  137 Mitgliedstaaten hätten an den technischen Arbeiten mitgewirkt, hebt er hervor. Auch die Amerikaner hätten unterschrieben. Im Juni hatten die Vereinigten Staaten dem Projekt einen schweren Schlag versetzt.

          Finanzminister Steven Mnuchin teilte vier Regierungen in einem Brief kühl mit, es gebe derzeit Wichtigeres zu tun. „Die Regierungen in der Welt sollten ihre Aufmerksamkeit auf die Wirtschaftsthemen infolge von Covid-19 richten.“ Zugleich gab er ihnen schriftlich, dass sein Land  keinem Steuermodell zustimmen werde, das  die amerikanischen Digitalkonzerne zusätzlich belaste.

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