Digitalpakt : Ringen um die Kultushoheit

Wie Bildungsministerin Anja Karliczek verhindern will, dass Bundesmittel für Schulcomputer in den Landeshaushalten versickern. Voraussetzung ist eine Änderung des Grundgesetzes.
Eigentlich sollten die Eckpunkte für den Bund und die Länder schon vor einem Jahr in Stuttgart unterschrieben werden. Wegen eines Eklats des Bundesbildungsministeriums war es nicht dazu gekommen. Seither warten die Länder auf verbindliche Zusagen, wann und mit welchen Zahlungen vom Bund sie für die digitale Infrastruktur der Schulen rechnen können. Über den Sinn des Ganzen wird längst nicht mehr nachgedacht. Nun hat die Kultusministerkonferenz in Erfurt in einem mehrstündigen, kontroversen, aber offenen Gespräch mit der neuen Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) insofern einen Durchbruch beim Digitalpakt erzielt, als sie die gemeinsam entworfenen Eckpunkte anerkannt hat. Allerdings besteht Karliczek darauf, dass zunächst das Grundgesetz geändert werden und gleichzeitig damit begonnen werden muss, eine Vereinbarung mit den Ländern auszuhandeln, die sicherstellt, dass das Geld des Bundes tatsächlich bei den Schulen ankommt und nicht im Haushalt des zuständigen Finanzministers verschwindet. Insgesamt geht es um 3,5 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode und von 2019 an um fünf Milliarden für fünf Jahre. Das Kabinett hat daher schon im Mai den im Koalitionsvertrag angekündigten neuen Grundgesetzartikel 104c beschlossen, der besagt: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen gewähren.“ Die Änderung muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren.





