Kein Ruhegeld? : RBB einigt sich mit Ex-Verwaltungschef Brandstäter

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg einigt sich mit seinem ehemaligen Verwaltungschef Hagen Brandstäter vor dem Arbeitsgericht. Zu Details der Vereinbarung schweigt sich der Sender aus.
Der RBB hat den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter beigelegt. Die Einigung erfolgte außergerichtlich. Danach endet der Vertrag mit Brandstäter zum 30. April 2023 und seinem Eintritt in den Ruhestand.
Umstritten war bislang die Berechnung der Altersversorgung. Diese richtet sich nun an den tarifvertraglichen Regelungen aus. Eine ursprünglich bestehende Ruhegeldvereinbarung kommt somit nicht zum Tragen. Über Details wollte der RBB dieser Zeitung nichts sagen, da Stillschweigen vereinbart worden sei. Jedenfalls bleiben etwaige Schadenersatzansprüche des Senders unberührt.
Im Zuge der Aufarbeitung der Ära von Intendantin Patricia Schlesinger hatte der RBB seinem früheren Verwaltungsdirektor gekündigt. Diese Kündigung hielt das Arbeitsgericht Berlin für rechtens (Az. 21 Ca 1751/23 und 21 Ca 3464/23 für eine Widerklage des RBB gegen Brandstäter, die in demselben Verfahren betrieben worden ist).
Somit ging der RBB mit guten Karten in die Vergleichsverhandlungen. Gegenüber der F.A.Z. hatte der Sender im September erklärt: „Ziel des RBB ist es, die für das Unternehmen wirtschaftlichste Lösung zu erzielen.“ Ob das gelungen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Es sieht aber ganz danach aus.





