Kein Ruhegeld? :
RBB einigt sich mit Ex-Verwaltungschef Brandstäter

Von
Jochen Zenthöfer
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Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter, damals noch im Amt, bei einer Sitzung des Brandenburger Landtags im August 2022.
Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter, damals noch im Amt, bei einer Sitzung des Brandenburger Landtags im August 2022.dpa

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg einigt sich mit seinem ehemaligen Verwaltungschef Hagen Brandstäter vor dem Arbeitsgericht. Zu Details der Vereinbarung schweigt sich der Sender aus.

Der RBB hat den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter beigelegt. Die Einigung erfolgte außergerichtlich. Danach endet der Vertrag mit Brandstäter zum 30. April 2023 und seinem Eintritt in den Ruhestand.

Umstritten war bislang die Berechnung der ­Altersversorgung. Diese richtet sich nun an den tarifvertraglichen Re­gelungen aus. Eine ursprünglich ­bestehende Ruhegeldvereinbarung kommt somit nicht zum Tragen. Über Details wollte der RBB dieser Zeitung nichts sagen, da Stillschweigen vereinbart worden sei. Jedenfalls bleiben etwaige Schadenersatzansprüche des Senders unberührt.

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Im Zuge der Aufarbeitung der Ära von Intendantin Patricia Schlesinger hatte der RBB seinem früheren Verwaltungsdirektor gekündigt. Diese Kündigung hielt das Arbeitsgericht Berlin für rechtens (Az. 21 Ca 1751/23 und 21 Ca 3464/23 für eine Widerklage des RBB gegen Brandstäter, die in demselben Verfahren betrieben worden ist).

Somit ging der RBB mit guten Karten in die Vergleichsverhandlungen. Gegenüber der F.A.Z. hatte der Sender im September erklärt: „Ziel des RBB ist es, die für das Unternehmen wirtschaftlichste Lösung zu erzielen.“ Ob das gelungen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Es sieht aber ganz danach aus.

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