Brennelementesteuer verfassungswidrig : Bund muss Milliarden für Atomkraftwerke zurückzahlen

Zum 1. Januar 2011 hatte die Bundesregierung eine Steuer auf Brennelemente eingeführt. Das Finanzgericht Hamburg hält diese Steuer für verfassungswidrig. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Der Fiskus muss den deutschen Kernkraftbetreibern mehr als 2,2 Milliarden Euro zurückzahlen. Das hat das Finanzgericht Hamburg in einer vorläufigen Eilentscheidung festgesetzt. Die Richter halten die Steuer auf Brennelemente, die die schwarz-gelbe Bundesregierung zum 1. Januar 2011 eingeführt hatte, für verfassungswidrig. Denn sie besteuere nicht den Verbrauch der Brennstoffe oder des Stroms, sondern solle die Gewinne der Energieversorger abschöpfen. Damit habe der Bund sich zu Unrecht auf seine Zuständigkeit für Verbrauchssteuern berufen.



