Heizungen : Nachtspeicheröfen bleiben doch erlaubt

Nachtspeicheröfen haben ein miserables Image als Stromfresser. Eigentlich sollten sie ab dem Jahr 2020 verboten werden, doch die Idee erlebt mit der Energiewende eine kleine Renaissance.
Das Verbot von Nachtspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 soll aufgehoben werden. Der Bauausschuss des Bundestags votierte am Mittwoch mit den Stimmen von Union und FDP für eine entsprechende Änderung im Energieeinsparungsgesetz, das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll. „Das Verbot wird aufgehoben, weil wir den einen oder anderen Energiespeicher ganz gut gebrauchen können“, sagte der Parlamentarische Bau-Staatssekretär Jan Mücke (FDP) der Deutschen Presse-Agentur.
Die einst massenhaft zur Abnahme von nächtlichem Atomstrom installierten Nachtspeicheröfen galten bisher als Strom- und Geldfresser, die Bürgern heute sehr hohe Rechnungen bescheren.
Die meisten Elektroheizungen sind zwar aus den Wohnungen verschwunden, aber noch nicht ganz: In Deutschland gibt es derzeit noch rund 1,5 Millionen solcher Nachtspeicherheizungen.
Vom Energieversorger RWE waren vor einigen Monaten Pläne bekannt geworden, die Nachtspeicheridee mit neuer Regeltechnik wiederzubeleben - als Energiespeicher für schwankende Strommengen aus Windkraftwerken.
Die große Koalition hatte ursprünglich beschlossen, dass zur Energieeinsparung und aus Klimaschutzgründen alle vor 1990 installierten Nachtspeicher nur noch bis Ende 2019 erlaubt sind. Nach 1990 angeschlossene Geräte dürfen maximal 30 Jahre laufen.





