Anwaltspiegel : Warum öffentliche Auftraggeber jetzt ihre Vergabestrukturen überprüfen sollten

Alte Gewissheiten verlieren ihre Gültigkeit, wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen an Bedeutung: Ein Urteil des EuGH fordert von kommunalen und staatlichen Auftraggebern ein Umdenken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Mit Urteil vom 15. Januar 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zu Inhousevergaben fortentwickelt und zugleich die Anforderungen an deren Zulässigkeit deutlich verschärft. Im Zentrum der Entscheidung steht die Auslegung des Tätigkeitskriteriums nach Artikel 12 Absatz 1 b) der Richtlinie 2014/24/EU, national umgesetzt in § 108 Absatz 1 Nummer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Gerichtshof stellt klar, dass bei konzernrechtlich organisierten Auftragnehmern nicht auf eine isolierte Betrachtung der beauftragten Gesellschaft abgestellt werden darf. Vielmehr ist eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung erforderlich, die den konsolidierten Umsatz der gesamten Unternehmensgruppe einbezieht. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Vergabepraxis und erfasst ausdrücklich auch bereits abgeschlossene Sachverhalte.
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





