F.A.Z. Einspruch : Das Problem bei der Beschlagnahmung von Oligarchen-Vermögen

Im Zuge des Ukrainekriegs wird russisches Oligarchenvermögen beschlagnahmt. Die Umsetzung dieser Sanktion deckt jedoch ein grundsätzliches Problem in Deutschland auf. Ein Gastbeitrag.
Seit Beginn des Ukrainekriegs wird fieberhaft nach den Vermögenswerten von Personen gesucht, die auf den immer länger werdenden EU-Sanktionslisten auftauchen. Selbst bei Grundstücken ist die Zuordnung schwierig, obwohl es doch in Deutschland ein Grundbuch gibt, von dem die Hochglanzbroschüre der Standesvertreter („Law made in Germany“) sagt, es sorge „für größtmögliche Transparenz, was den Grundstücksverkehr äußerst sicher und verlässlich macht“. Beispiel Tegernsee: Als Eigentümer der „Oligarchenvillen“ ist im Grundbuch von Rottach-Egern nicht etwa der sanktionierte Alischer Usmanow eingetragen, ein jahrelang gern gesehener Arbeitgeber für Gärtner, Reinigungskräfte und Handwerker, sondern die „Tegernsee (IOM) Limited Isle of Man (UK)“ (seit 2011) bzw. die „Lakeview Property Holding Limited Isle of Man“ (seit 2016).
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