F.A.Z. Premium Einspruch

Einspruch exklusiv :
Unabhängig genug?

Von
Helene Bubrowski, Berlin
Lesezeit:
dpa

Im Mai entschied der EuGH, dass deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Nun hat er sich Frankreich und Belgien vorgeknöpft.

Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls präzisiert. Nach dem Verständnis des Luxemburger Gerichts darf ein Haftbefehl nur von unabhängigen Justizbehörden ausgestellt werden. Mit dem Argument, dass deutsche Staatsanwälte weisungsabhängig und damit dem Risiko politischer Einflussnahme ausgesetzt sind, hatten die europäischen Richter im Mai dieses Jahres entschieden, dass sie nicht zur Ausstellung europäischer Haftbefehle befugt sind.

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