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Einspruch Briefing :
In dieser Woche: Wenn Ärzte zu Tätern werden

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Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung 2020 für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung 2020 für verfassungswidrig.dpa

Der BGH verurteilt einen „Freitodbegleiter“ wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft. Der Fall erhöht den Druck auf die Politik, bei der Sterbehilfe rechtlich Klarheit zu schaffen.

Seit Jahren ringt die Politik mit der Frage, wie sich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Schutz des Lebens vereinbaren lässt. Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig. Eine gesetzgeberische Antwort auf die Entscheidung blieb aus. Bis heute fehlt eine klare und verlässliche Regelung – Ärzte, Betroffene und Gerichte bewegen sich in einem rechtlichen Niemandsland.

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