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Für die eigenen Finanzen

Steuertipp: Die Krux mit der vermieteten Ferienwohnung

Bei Vermietung oder Verkauf der eigenen Ferienwohnung sind steuerpflichtige Einnahmen zu erklären. In der Anlage namens V-FeWo müssen Angaben, jeweils tageweise, zu Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand gemacht werden. Besonders schwierig ist dies, wenn die Ferienwohnung sowohl selbst genutzt als auch vermietet wurde.

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