Tagebau Garzweiler : Rodungen in Lützerath für Braunkohle dürfen beginnen

Der Energiekonzern RWE darf nach nach einem Gerichtsbeschluss am Braunkohletagebau Garzweiler in der Ortschaft Lützerath mit dem Abriss von Gebäuden beginnen.
gel. Berlin ⋅ Der Energiekonzern RWE darf am rheinischen Braunkohletagebau Garzweiler in der Ortschaft Lützerath mit dem Abriss von Gebäuden und mit Rodungen beginnen. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am Montag zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen. Die Beschwerden, die ein Landwirt und zwei Mieter auf seinem Hof dagegen erhoben hatten, wurden zurückgewiesen. Die Antragsteller hätten vor allem klimapolitische Forderungen vorgetragen, die an den Gesetzgeber zu richten wären. Wieso das Verwaltungsgericht Aachen rechtsfehlerhaft entschieden habe, hätten sie nicht ausreichend dargelegt.
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