Urteil zur Suhrkamp AG : Etappensieg für Barlach

Das Frankfurter Landgericht erlässt im Suhrkamp-Verfahren eine Einstweilige Verfügung zum Vorteil des Anteilseigners und Klägers Hans Barlach.
Das Frankfurter Landgericht hat einer vom Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Medienholding beantragten Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Dadurch wird die Familienstiftung mit einem Stimmverbot belegt, wenn es darum geht, in der Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abzustimmen.





