EuGH-Urteil : Schärfere Instrumente für den Datenschutz

Verbraucherschützer können auch Unternehmensverstöße gegen Informationspflichten gegenüber Dateninhabern rügen. Die Klage richtete sich gegen Facebook.
Unternehmen werden zunehmend mit Klagen von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Instrumente kollektiven Rechtsschutzes sind in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und geschärft worden. Nun werden Verbraucherverbände als Wächter über den Datenschutz nochmals gestärkt. Die Weichen dafür stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) mit Meta Plattforms , dem Mutterkonzern des sozialen Netzwerks Facebook. Mit dem Urteil wird die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abermals erweitert. Verbandsklagen sind demnach auch möglich, wenn die Verletzung von Informationspflichten zur Datenverarbeitung gerügt wird (Rechtssache C-757/22).


