Bundesverfassungsgericht : Bundesregierung muss Reichensteuer überarbeiten

Das Gericht in Karlsruhe verpflichtet die Regierung, bei der Reichensteuer nachzubessern. Eine Regelung aus dem Jahr 2007 verstößt nach Auffassung der Richter gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Der Gesetzgeber darf nicht ohne stichhaltige Gründe einzelne Einkunftsarten geringer besteuern. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Reichensteuer hervor. Der Fall ist speziell, da es um eine Begünstigung von Gewinneinkünften ging, die es nur im Jahr 2007 gab. Geklagt hatte der Geschäftsführer einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von mehr als 1,5 Millionen Euro hatte.





