Gerichtsurteil :
Man muss nicht dauernd vor dem Backofen sitzen

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Feuergefährliches Produkt
Feuergefährliches Produktobs

Es war erst eine Pizza, dann ein Brand. Da wollte die Versicherung nicht zahlen. Doch der brandschatzende Pizzabäcker muss nicht zahlen, entschied ein Gericht.

Ein Student, der eigentlich nur eine Pizza aufbacken wollte, versehentlich aber einen Brand auslöste, muss nicht für den Schaden aufkommen. Das entschieden das Landgericht Magdeburg und das Oberlandesgericht, wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mitteilte. Die Gebäudeversicherung wollte sich die 27.000 Euro für den Schaden am Gebäude vom Studenten zurückholen.

Beide Gerichte sahen aber keine grobe Fahrlässigkeit. Konkret hatte der Student am 26. Mai 2012 eine Tiefkühlpizza in den Backofen geschoben und den Timer auf seinem Handy eingestellt. Er schaltete aber versehentlich das Ceranfeld an. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte er den Brand.

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Land- und Oberlandesgericht stellten fest, dass eine Haftung nur bestanden hätte, wenn der Student grob fahrlässig oder vorsätzlich den Schaden angerichtet hätte. Eine Pizza im Ofen, die man wenige Minuten unbeaufsichtigt lasse, sei nicht so gefährlich wie ein unbeaufsichtigt vor sich hin kochender Topf auf dem Herd. Auch ein Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen verursache normalerweise nicht sofort einen Brand. Zudem sei der Student weder eingeschlafen noch habe er die Wohnung verlassen.

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