Thüringen : Toter nach Brand in Flüchtlingsheim
- Aktualisiert am
Polizisten betreten die Flüchtlingsunterkunft in Saalfeld Bild: dpa
Nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Saalfeld ist die Leiche eines Mannes aus Eritrea entdeckt worden. Einen Anschlag schließt die Polizei mittlerweile aus.
Nach dem Tod eines 29 Jahre alten Mannes aus Eritrea in einer Asylbewerberunterkunft im thüringischen Saalfeld schließt die Polizei einen Anschlag mittlerweile aus. Die Ermittler nehmen an, dass der Mann das Feuer selbst gelegt und sich das Leben genommen hat. „Es gibt keine Spuren einer äußeren Gewalteinwirkung am Leichnam“, sagte eine Polizeisprecherin nach einer ersten rechtsmedizinischen Untersuchung. Demnach ist der Asylbewerber an einer Rauchvergiftung gestorben. Das Zimmer sei verriegelt gewesen, als das Feuer ausbrach.
Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks war die Feuerwehr am Montag gegen 17 Uhr in die stark verqualmte Wohnung des Asylbewerberheims im Saalfelder Stadtteil Beulwitz gerufen worden. Es handelt sich um gewöhnliche und sanierte Wohnhäuser, nicht um eine Containersiedlung, eine Zeltstadt oder eine Gewerbeimmobilie. Nach Angaben der Polizei hatte eine Sozialarbeiterin den Rauch in einer der Wohnungen bemerkt und die Feuerwehr gerufen. Diese brachte die anderen Bewohner auf der Etage rechtzeitig in Sicherheit. Die Kriminalpolizei Saalfeld ermittelt gegenwärtig zusammen mit einer Tatortgruppe des Landeskriminalamts Thüringen. Außerdem waren in Saalfed Angehörige die Rechtsmedizin sowie ein Brandmittelspürhund im Einsatz.
Weitere Personen wurden nach Angaben der Polizei nicht verletzt. Während die unmittelbar vom Brand betroffene Wohnung im ersten Stock unbewohnbar ist, kehrten die übrigen Asylbewerber in ihre Wohnungen zurück. Die Brandgefahr in Wohnungen von Asylbewerbern ist den Behörden offenbar bewusst, da die Flüchtlinge nicht unbedingt mit der technischen Ausstattung in deutschen Wohnungen vertraut sind.
Saalfeld : Mann stirbt bei Feuer in Flüchtlingsheim
Nach der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung gehören Gasgeräte, Teppichboden, Nachtspeicheröfen, Holz- und Kohleheizungen, DDR-Schraubsicherungen, Schrankwände, Sofa und Couch sowie Heizstrahler nicht die Wohnung eines Asylbewerbers. Ideal seien hingegen PVC-Belag, Fliesen, und Elektroherde. Die Kommunen und Kreise, die Wohnraum für Asylbewerber beschaffen, sind mit dieser Verordnung vertraut.