Wegen Höckes Fake :
Podcaster Ben Berndt verklagt Landesanstalt für Medien NRW

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Verklagt die Landesanstalt für Medien NRW: der Podcaster Ben Berndt.
Verklagt die Landesanstalt für Medien NRW: der Podcaster Ben Berndt.dpa

Weil die Landesmedienanstalt NRW sein Gespräch mit dem AfD-Mann Björn Höcke bemängelte, geht der Podcaster Ben Berndt vor Gericht. Er sieht einen Eingriff in die Redaktionsfreiheit, dabei geht es um eine Falschinformation.

Der Podcaster Benjamin Berndt will es wissen. Er zieht im Streit um das mehr als vierstündige Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke gegen die Landesanstalt für Medien NRW vor Gericht. Seine Produktionsfirma habe beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen einen Bescheid der Medienanstalt eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Es gehe es um die Frage, ob eine Medienaufsichtsbehörde verlangen darf, dass Aussagen von Interviewgästen nachträglich eingeordnet werden.

Berndt hatte im April in seinem Podcast „ungeskriptet“ Björn Höcke unter anderem behaupten lassen, die nationalsozialistische Kampftruppe SA (Schutzstaffel) habe kein Motto gehabt. Das allerdings hatte sie und weil er dieses Motto „Alles für Deutschland“ aufgriff, verurteilte das Landgericht Halle Höcke im Mai und Juli 2024 wegen der bewussten Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen; der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte den Podcaster Berndt im Juni aufgefordert, zu dem Gespräch mit Höcke Stellung zu nehmen. Ihrer Auffassung nach hätte Berndt Höckes Falschaussage zumindest im Nachhinein korrigieren müssen, um den journalistischen Sorgfaltspflichten Genüge zu tun.

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Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten

Ende September stellte die Landesmedienanstalt dann fest, Berndt habe dem Mangel zwar nicht abgeholfen, dies sei aber durch die mediale Berichterstattung und die öffentliche Debatte über Höckes Auftritt in seinem Podcast erfolgt. Berndt sei zu journalistischer Sorgfalt verpflichtet, weil er sich mit seinem Unternehmen, wie es im Handelsregistereintrag heiße, dem Journalismus und der Wahrhaftigkeit verschreibe und dem Medienstaatvertrag unterliege. Ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Berndt leitete die Landesmedienanstalt nicht ein, ein Bußgeld gab es sowieso nicht, nur den Hinweis, man werde bei Berndts Angeboten weiterhin prüfen, ob er der journalistischen Sorgfaltspflicht genüge.

Gegen diesen Bescheid vom 23. September richtet sich nun Berndts Klage. Er sieht darin einen Eingriff in die redaktionelle Freiheit. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich“, erklärt er in einer Mitteilung. Berndts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel argumentiert, der Medienstaatsvertrag sehe keine Verpflichtung vor, Äußerungen von Interviewgästen nachträglich zu kommentieren oder zu berichtigen. Berndts Produktionsfirma fordert, den Bescheid in den beanstandeten Punkten aufzuheben. Hilfsweise solle das Gericht feststellen, dass das Vorgehen rechtswidrig gewesen sei.

Ein Sprecher der Landesanstalt für Medien NRW bestätigte auf Anfrage der F.A.Z. den Eingang der Klage. Die Klage liege seit dem 22. Oktober vor. „Gegenstand des Verfahrens“ sei „im Kern die Frage, ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten vorliegt.“ Der Kläger teile „die Bewertung der Landesanstalt für Medien NRW hierzu nicht und strebt daher eine gerichtliche Klärung vor dem Verwaltungsgericht Köln an“. Es sei „in einem System der Gewaltenteilung die Grundidee, dass die Entscheidungen der Exekutive durch die Judikative überprüft werden können. Und das gilt natürlich auch für diesen Fall.“ Die „Einordnung des Angebots als journalistisch-redaktionelles Medium“ sei  „nicht Gegenstand der Klage“. Die Landesmedienanstalt halte „ihre Rechtsauffassung aufrecht“.

Dass sich Berndt nicht mehr gegen die grundsätzliche Einstufung seines Podcasts als journalistisches Angebot wehrt, ist in der Tat interessant; ebenso, dass er dem Streit um vermeintliche staatliche Zensur, die er und sein Anwalt Steinhöfel behaupten, ganz leicht entginge, wenn er sich zum Beispiel einem Selbstkontrollorgan wie dem Deutschen Presserat anschlösse.

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