Altersfreigabe angehoben :
„Mary Poppins“ ist nicht mehr jugendfrei

Von
Sieba Abadi
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Julie Andrews in der „Mary Poppins“-Verfilmung aus dem Jahr 1964
Julie Andrews in der „Mary Poppins“-Verfilmung aus dem Jahr 1964picture alliance/United Archives

Kinder sollen den Film nur noch schauen, wenn Erwachsene dabei sind, sagt die britische Medienaufsicht. Sie moniert „diskriminierende Sprache“. Gemeint ist der Begriff „Hottentotten“, der im Film zweimal auftaucht.

60 Jahre nach Erscheinen des Filmklassikers hat die britische Filmklassifizierungsstelle „British Board of Film Classifica­tion“ (BBFC) die Altersfreigabe für „Mary Poppins“ angehoben. Das berichtet die britische Presse. So wurde die Freigabe für den Disney-Streifen von „U“ – was für Universal steht – auf PG (Parental Guidance, Elternaufsicht) gestuft. Kinder sollen den Film nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen schauen. Gemäß der Richtlinien der BBFC für PG-Inhalte könnten „einige Szenen für Kinder ungeeignet sein“.

Als Grund für die Neueinstufung wird diskriminierende Sprache angeführt. Konkret geht es um den Begriff „Hottentotten“, eine heute als abwertend und rassistisch eingestufte Bezeichnung für indigene Volksgruppen im südlichen Afrika. Der Begriff wird im Film von dem Nachbarn der Banks-Kinder, Admiral Boom, einem pensionierten Angehörigen der Marine, zweimal verwendet.

Die BBFC gibt an, man habe den historischen Kontext des Films berücksichtigt. Die Tatsache, dass die Sprache nicht eingeordnet werde, bedeute allerdings, dass der Film die Richtlinien für einen U-Film nicht erfülle. Es sei eine Sorge von Eltern, ihre Kinder könnten diskriminierende Sprache reproduzieren, ohne das „mögliche Beleidigungspotenzial zu erkennen“, heißt es.

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