Plagiatsstreit Setlur/Kraftwerk : An Kreativität denkt mal wieder niemand

Das BGH-Urteil zu dem seit 1997 andauernden Plagiatsstreit zwischen Sabrina Setlur und der Band Kraftwerk hat mit Urheberschaft nichts zu tun. Es nutzt nur den Musikkonzernen.
Sabrina Setlur und ihr Produzent Moses P. sind sicher nicht die Sympathieträger der Musikindustrie, aber die nun vorliegende Begründung zum Urteil des seit 1997 andauernden Rechtsstreits um den Song „Nur mir“, der ein Sample des Kraftwerk-Songs „Metall auf Metall“ verwendet, hat Sprengkraft und verunsichert die Kreativen der Musikbranche: Sampling ist teilweise legal, innerhalb schwer zu bewertender Kriterien, aber nicht so wie bei Setlur! Das BGH-Urteil „Metall auf Metall II“ würgt Kreativität nicht nur ab, es enteignet eine ganze Generation und ihre Musikkultur. Kreatives Komponieren folgt nicht den starren Regeln einer realitätsfremden Rechtsprechung.





