Brennelementesteuer : Gesetzlos
Der Bund muss den Atomkraftwerken für die Brennelementesteuer Milliarden erstatten. Man darf gespannt sein, ob Karlsruhe die Regierung auch noch zu Schadensersatz verurteilt.
Wenn Regierungen schon in Panik geraten, sollten sie wenigstens nicht auch noch Recht und Gesetz über Bord werfen. Daran wird das Bundesverfassungsgericht Kanzlerin Angela Merkel und ihre damaligen Mitstreiter aus Union und FDP womöglich noch erinnern, wenn es in diesem Jahr über die Klagen der großen Energieversorger gegen den Atomausstieg verhandelt. Hinfällig geworden war mit diesen Stilllegungsplänen auch die Geschäftsgrundlage für die Sondersteuer auf Kernbrennstoff, die die Koalition erst im Jahr zuvor mit den Energieversorgern ausgehandelt hatte. Die wollten sich damit für ihre Atommeiler eine Verlängerung der Laufzeiten erkaufen – nach dem Nuklearunfall im japanischen Fukushima ist daraus bekanntlich nichts geworden.
Nun hat das Hamburger Finanzgericht den Fiskus um mehr als 2,2 Milliarden Euro „erleichtert“, weil es die Brennelementesteuer für unzulässig hält. Das Verdikt ist drastisch: Verfassungswidrig sei die Abgabe definitiv, und vermutlich außerdem doppelt europarechtswidrig. Da darf man gespannt sein, ob die Karlsruher Verfassungsrichter die Regierung auch noch zu ein paar Milliarden Euro Schadensersatz verurteilen werden.






