Zum Kulturgutschutzgesetz : Was jetzt auf dem Spiel steht

Die geplante Novelle des Kulturgutschutzgesetzes wird in der Kunstszene aufgeregt diskutiert. Doch welche Folgen lassen sich vom juristischen Standpunkt aus durch den Referentenentwurf ableiten? Ein Gastbeitrag.
Die Materie ist kompliziert und ihre Behandlung emotionsgeladen. Was aber bringt der Gesetzentwurf mit sich, was sind die Folgen? Es muss jetzt darum gehen, die hitzige Diskussion in diesem finalen Stadium des Gesetzesvorhabens zu versachlichen. Nicht nur der Kunsthandel, sondern auch die privaten Sammler unterliegen den neuen Regelungen. Sie können weiterhin verkaufen, aber bei Versagung der Exportgenehmigung eben nur in Deutschland. Nun gelten auch im Ausland scharfe Regeln: In Italien und Frankreich bestehen für die als „demanio culturale“ und „trésors nationaux“ klassifizierten Kulturgüter absolute Ausfuhrverbote. Eine Besonderheit des französischen Modells ist das Vorkaufsrecht des Staates bei Versteigerungen (préemption de l’État) von 1921 und 1987. Das in Frankreich auf Versteigerungen beschränkte Vorkaufsrecht steht in Großbritannien im Zentrum des Kulturgutschutzes.





